Korrektur: Keine Umsatzsteuer auf Bootsplaketten ab 2023

Der SauerlandKurier berichtete am 23.12.2022, dass der Ruhrverband ab dem Jahr 2023 auf die ausgegebenen Plaketten Umsatzsteuer erheben müsste.

Der Ruhrverband teilt nunmehr auf seiner Internetseite (https://www.ruhrverband.de/index.php?id=198) mit, dass der Bundestag die Verlängerung der Übergangsregelung um weitere zwei Jahre beschlossen hat. Daher sind Bootsplaketten auch in diesem Jahr noch nicht umsatzsteuerpflichtig.

Die nachfolgende Pressemeldung des SauerlandKuriers ist nicht korrekt.